Lebenssituationen

In verschiedenen Lebenssituationen benötigen Sie entsprechende,  passende Informationen, Formulare oder Dienstleistungen der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim oder einer anderen Behörde. 
Mit Ihrem Klick auf eine der genannten Lebenssituationen erhalten Sie eine Liste der bereitgestellten Informationen, Ansprechpartner und Leistungen und erleichtern sich damit den Behördengang.

Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung

Damit Ihre Interessen bei Eintritt des Betreuungsfalles gewahrt werden, sollten Sie rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilen oder eine Betreuungsverfügung verfassen.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Ihre Angelegenheiten für Sie wahrzunehmen. Dabei kann die Vollmacht allgemein oder beschränkt auf einzelne Angelegenheiten erteilt werden. Beispiele sind Gesundheits- oder Vermögensangelegenheiten.

Für die Aufgaben, die Sie einer bevollmächtigten Person übertragen haben, darf das Gericht in der Regel keinen Betreuer bestellen.

Mithilfe einer Betreuungsverfügung können Sie Wünsche für den Fall einer späteren Betreuerbestellung äußern, wie beispielsweise

  • wen Sie sich als Betreuer wünschen und wen Sie ablehnen,
  • welche Wünsche und Gewohnheiten vom Betreuer respektiert werden sollen,
  • ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden wollen,
  • welches Alten- oder Pflegeheim Sie bevorzugen.

Vertiefende Informationen

Ausführliche Informationen finden Sie in der Broschüre "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" (PDF) des Justizministeriums Baden-Württemberg.

Auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz steht Ihnen die Broschüre "Betreuungsrecht"(PDF) zum Download zu Verfügung. Die Broschüre enthält auch ein Muster zur Vollmacht und Betreuungsverfügung.

Freigabevermerk

11.11.2024; Justizministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Stadt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 0
Fax 09341 803 7000